Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber sämtlichen unserer Kunden als Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches und für sämtliche unserer auch zukünftigen Lieferungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart wird.

(2) Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung des Kunden anerkannt, spätestens mit Entgegennahme der Lieferung.

(3) Liefer-, Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Vorsorglich wird in einem Angebot, einer Annahme oder sonstigen Auftragserteilung oder Bestätigung eines Auftrages durch den Kunden, das unter Verweis auf Liefer-, Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden abgegeben wird, bereits widersprochen.

2. Preise und Zahlung

(1) Für jede Lieferung gelten die jeweils gültigen Preislisten und sonstigen Preisvereinbarungen, soweit nicht im Einzelfalletwas anderes schriftlich vereinbart wird.

(2) Zahlungen sind bei Lieferung sofort fällig und ohne Skonto in voller Höhe zu leisten.

(3) Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind dem Kunden nur gestattet, wenn die Gegenforderung bzw. die Forderung, auf die sich die Einrede bezieht, rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

3. Lieferung und Lieferfrist

(1) Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgeblich. Back & Frost schuldet nur eine Leistung mittlerer Art und Güte.

(2) Lieferungen erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Waren. Sind diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar, erhält der Besteller eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen Liefertermin.

(3) Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, ist Back & Frost zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Etwaige Fristen beginnen erst mit dem Erhalt der letzten Teillieferung.

(4) Unverbindliche Liefertermine werden als solche ausdrücklich vereinbart. Bei verstreichen von verbindlichen Lieferfristen und Terminen hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen und zu erklären, dass er die Leistung nach Fristablauf ablehnen werde. Nach Fristablauf gelten die gesetzlichen Rechte mit den Einschränkungen dieser AGB.

(5) Im Falle höherer Gewalt wie z.B. Betriebsstörungen, Transportbehinderungen, behördlichen Maßnahmen und sonstigen unabhängig vom Willen Back & Frost entstandenen Behinderungen, ist Back & Frost für die Dauer der Behinderung nach seiner Wahl teilweise oder ganz von der Lieferung entbunden.

4. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Back & Frost. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für andere Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, d.h. Back & Frost bleibt Eigentümer jeder Lieferung, bis sämtliche fällige Forderungen ausgeglichen sind.

(2) Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Eine Pfändung von dritter Seite ist Back & Frost sofort schriftlich mitzuteilen.

(3) Die Ware darf im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft werden. Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf bereits jetzt in voller Höhe Back & Frost ab, ist aber zunächst zur Entziehung der Forderung berechtigt. Back & Frost hat für der Fall fortlaufenden Zahlungsverzuges das Recht, die Forderungen selbst einzuziehen.

5. Mängel, Mängelrüge und Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Tagen durch schriftliche Anzeige zu rügen.

(2) Der Kunde hat bei berechtigten Rügen zunächst das recht, innerhalb angemessener Frist Nachlieferung zu verlangen. Nach erfolglosem Fristablauf gelten die gesetzlichen Rechte mit den Einschränkungen dieser AGB.

(3) Tiefgekühlte Ware wird mit einer Temperatur von mindestens -18°C ausgeliefert. Gemäß der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.2007 (§2 Abs.4) sind Schwankungen von 3°C zulässig.

(4) Gekühlte Ware wird mit der für die jeweilige Warengruppe gesetzlich vorgeschriebenen Temperatur ausgeliefert, höchstens aber mit einer der Handelsüblichkeit entsprechenden Temperatur.

(5) Liefertemperaturen können nur unmittelbar bei Empfang der Ware gerügt werden.

6. Haftungsbeschränkung und Verjährung

(1) Back & Frost haftet gegenüber seinen Kunden nur für Verschulden.

(2) Die verschuldungsabhängige Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt oder zwingend nach gesetzlichen Vorschriften (Produkthaftungsgesetz) gehaftet wird.

(3) Schadenersatzansprüche verjähren nach Kenntnis des Kunden von den tatsächlichen Voraussetzungen der Ansprüche innerhalb eines Jahres.

7. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Leistungen von Back & Frost ist Berlin.

(2) Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln bleibt die Wirksamkeit der übrigen davon unberührt.